Alle aktuellen Infos zum Fall von Ahmed H. und den Röszke11 findet ihr hier und hier.
Erklärung der internationalen Beobachtungsdelegation am Prozess gegen Ahmed H.
Szeged, Ungarn, 20.9.2018
Am 20. September 2018 waren wir erneut als internationale Beobachter beim Prozess gegen den Syrer Ahmed Hamed in Szeged (Südungarn). Ahmed H. hatte im September 2015 seine Eltern und die Familie seines Bruders auf der Flucht von Syrien nach Europa begleitet und aus menschlicher Not gehandelt, als es nach der plötzlichen Schliessung der ungarischen Grenze zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und den Flüchtenden kam. Danach wurde er als „Rädelsführer“ verhaftet.
In der ersten Instanz war Ahmed H. in einem Schnellverfahren zu 10 Jahren Haft wegen „Terrorismus“ verurteilt worden. In der Revision im März 2018, an der wir bereits anwesend waren, wurde das Strafmass auf 7 Jahre reduziert. Der Terrorvorwurf blieb bestehen.
Jetzt fand die Verhandlung in der zweiten Instanz vor dem Berufungsgericht in Szeged statt. Nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowie dem Schlusswort des Angeklagten kam es noch am Morgen zur Urteilverkündigung der drei RichterInnen. Obwohl die Staatsanwaltschaft nach wie vor auf einem extrem hohen Strafmass von 14 bis zu 25 Jahren Gefängnis beharrte, reduzierten die RichterInnen die Strafe von der ersten Instanz noch einmal auf jetzt 5 Jahre. Das Berufungsgericht hielt es für erwiesen, dass Ahmed H. bei den Protesten gegen die Schliessung der Grenze anfänglich vermittelt und verletzten Personen geholfen hatte, sich dann aber nach mehreren Stunden zu fünf Steinwürfen gegen die hinter dem Grenzzaun postierten Polizisten hinreissen liess, nachdem diese massiv Tränengas und Wasserwerfer auch gegen alte Menschen und Kinder eingesetzt hatten.
Durch sein Verhalten habe der Angeklagte unter Anwendung von Gewalt die Forderung erhoben, gegen den Willen der Polizeiführung ungarisches Territorium rechtswidrig zu betreten. Er wollte somit die Staatsorgane nötigen, die Grenze zu öffnen – eine in unseren Augen unhaltbares Konstrukt, um den Vorwurf des „Terrorismus“ zu legitimieren. In Ungarn ist Terrorismus mit einer Mindeststrafe von 10 Jahren belegt. Das Berufungsgericht ging (wie das zweite Urteil der ersten Instanz) unter diese Mindeststrafe, weil es verschiedene mildernde Umstände berücksichtigte.
Doch „Milde“ hin oder her: Ahmed H. ist jetzt wegen fünf im Affekt aus mindestens 30 Meter Entfernung abgegebenen Steinwürfen gegen einen Polizeikordon, die niemanden trafen oder verletzten, ein verurteilter Terrorist. Als internationale Beobachter sind wir über diese Tatsache schockiert. Dieses Urteil zeigt erneut, dass das Verfahren von Anfang an ein politischer Prozess war, an dem Ahmed H. als Sündenbock herhalten musste, um die flüchtlingsfeindliche und rassistische Politik der ungarischen Regierung zu rechtfertigen. Ahmed H. bleibt dadurch weiterhin auf das Schwerste stigmatisiert. Dass die RichterInnen dies in Kauf genommen haben, spricht gegen ihre Unabhängigkeit von der Orban-Regierung und auch gegen die Unabhängigkeit ihres Gewissens. Zudem öffnet das Urteil durch die extensive Anwendung des Terrorismus-Begriffs Tür und Tor für die weitere Kriminalisierung von Flüchtenden und ihren UnterstützerInnen sowie von möglichen regierungskritischen sozialen Bewegungen.
Ahmed H. ist bereits seit 3 langen Jahren in verschärfter Untersuchungshaft. Das Gericht hat jetzt im rechtsgültigen Urteil diese drei Jahre in den 5 verhängten Jahren verrechnet. Der Verurteilte hat zusätzlich 10 Jahre Landesverbot bekommen und muss den grössten Teil der Verfahrenskosten tragen. Ahmed H. kann nach der Verbüssung von Zweidritteln der Strafe frei kommen. Ausserdem ordneten die RichterInnen die Überführung von Ahmed H. in den normalen Strafvollzug an und hielten fest, bei weiterhin guter Führung könne er in vier Monaten bedingt entlassen werden.
Wir freuen uns, wenn Ahmed H. endlich zu seiner Frau und seinen Kindern zurückkehren kann! Damit wäre ein kafkaeskes Trauerspiel zu Ende, das auf eklatante Weise die Verflechtung brutaler politischer Macht mit einer willfährigen Justiz zu Tage gefördert hat.
Claude Braun (CH), Camillo Römer (D) und Michael Rössler (CH, D) vom Europäischen BürgerInnen Forum, Basel (CH), Guido Ehrler, Anwalt, Basel (CH), mandatiert von den Demokratischen JuristInnen Schweiz
Aktuelles
Anfang Juli 2016 wurden zehn der Beschuldigten im Rözske-Verfahren, die letztes Jahr im September am Grenzübergang Röszke/Horgos [https://roszke11.wordpress.com/2016/06/06/what-really-happened-at-roszke-report-video/] festgenommen wurden, vom Gericht in Szeged/ Ungarn wegen “illegalem Grenzübertritt” und “Teilnahme an einem Massenprotest” für schuldig befunden. Eine Person, Ahmed H., der wegen “Terrorismus” angeklagt wurde, wurde am 30. November 2016 zu 10 Jahren (!) Haft verurteilt. Infos zum Prozess findet ihr hier. Er ist in Berufung gegangen. Die Berufungstermine fanden im Januar und März 2018 statt (hier gibts einen Prozessbericht und hier). Ahmed wurde nun erneut verurteilt, zu 7 Jahren Haft. Nun geht der Prozess in die zweite Berufungsrunde.
Was ist passiert?
Im September 2015 wurde die ungarische Grenze [https://roszke11.wordpress.com/2016/06/06/another-video-from-roszke/] zu Serbien gewaltvoll geschlossen und von einemTag auf den anderen wurde es – nach dem Strafgesetz – illegal, die Grenze zu überqueren. Der Zaun, der bis jetzt das Recht auf Bewegungsfreiheit und Asyl grob verletzt, wurde errichtet. Während die Regierung am Tag zuvor noch selbst Menschen inBussen nach Österreich transportierte, setzte die Polizei am 16. September Tränengas und Wasserwerfer gegen die Menschen ein, die ebenfalls die Grenzen überqueren wollten. Aus dem Protest heraus verhafteten sie willkürlich die elf Beschuldigten unter den Leuten, die nicht schnell genug dem Angriff der Anti-Terror-Einheit der Polizei entkommen konnten. Unter ihnen sind sehr junge und sehr alte Menschen, kranke Personen und eine Person im Rollstuhl.
Nach beinahe zehn Monaten in Haft unter furchtbaren Bedinungen, nach der Verfälschung von Übersetzungen und der voreingenommenen Ablehnung,wichtigesVideomaterial und denbrutalen Einsatz von Tränengas zu berücksichtigen, wurden die Angeklagtenfür schuldig befunden – während internationale Medien dem Verfahren keine Aufmerksamkeit schenkten. Sie wurden zu ein bis drei Jahren Gefängnisstrafe verurteilt und für bis zu zehn Jahre aus Ungarn ausgewiesen. Gleichzeitig sieht sich einer der der elf, Ahmed H. – der des Terrorismus beschuldigt wird, weil er Steine geworfen haben soll – mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwanzig Jahren konfrontiert. Die Entscheidung für die zehn Verurteilten ist noch nicht endgültig, da der Staatsanwalt angekündigt hat, in Revision für eine härtere Bestrafung zu gehen. Die Beschuldigten und ihre Verteidiger haben ebenso Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Auf Grundlage der ungarischen Gesetze befindet sich das Verfahren nun in der zweiten gerichtlichen Ebene in Szeged, wo es im Januar 2018 verhandelt wird, das Urteil wird für Februar 2018 erwartet.
Still in prison – Ahmed H., Yamen A., Kamel J. und Farouk A.
Die meisten der Beschuldigten haben bereits ihre Gefängnisstrafen, zu denen sie verurteilt wurden, abgesessen und befinden sich nun in offenen Lagern in Ungarn oder konnten Ungarn bereits verlassen. Zuletzt waren das Kamel J. und Farouk A., sowie Yamen A., der zu drei Jahren Gefängnishaft in Szeged verurteilt wurde. Diese konnten mittlerweile die Haft und das Land verlassen. Der Einzige der in Haft bleibt ist Ahmed H., der nun zu 10 Jahren (!) Haft verurteilt wurde. Während der Hauptfokus der Kampagne momentan auf der sofortigen Freiheit von Ahmed H. (20 Jahre alt) liegt, ist es wichtig zu berücksichtigen, wie die Kriminalisierung und Stigmatisierung, die massiven psychologischen Traumata und die Bedrohung der Ausweisung und der Trennung von ihren Familien in der EU, auch für die Anderen nach der Haftentlassung anhalten. Die Leben der elf Personen werden dazu benutzt, ein Exempel zu statuieren, mit dem der ungarische Staat eine Atmosphäre der Angst schaffen will und Bewegungsfreiheit an sich kriminalisiert.
Röszke11-Verfahren als Teil der europäischen und ungarischen Abschottungspolitik
Das Röszke-Verfahren zeigt die Realität eines Systems, in dem staatliche und polizeiliche Gewalt niemals in Frage gestellt wird, in der Geld und Güter sich frei bewegen können, Menschen jedoch nicht. Die Verfahren geschehen in einem vermehrt repressiven Umfeld. Sie finden in einem Kontext der Militarisierung der europäischen Grenzen statt, in dem Menschen immer wieder gewaltvoll [https://noborderserbia.wordpress.com/2016/08/08/testimonybrutal-police-violence-on-the-serbian-hungarian-border/] an der serbisch-ungarischen Grenze zurück geschoben werden. Sie werden von paramilitärischen Gruppen ausgeraubt und zusammengeschlagen, während ungarische Bürgermeister stolz Bilder von Personen posten, die in entmenschlichenden Positionen festgebunden sind, bevor sie nach Serbien abgeschoben werden. Die Verfahren finden in einem Kontext statt, in dem rechtliche Rahmenbedingungen so geformt werden, dass diese Gewalt juristisch legitimiert wird, in einem Umfeld voller rassistischer Propaganda. In Ungarn wird ein Referendum darüber abgehalten (am 2. Oktober), das ungarische Staatsbürger*innen symbolisch zwischen dem aufgezwungenen Umverteilungsplan der EU und der ‘ungarischen Lösung’, Menschen komplett durch Zäune auszugrenzen, wählen lässt.
Dieser Fall ist einer von vielen schrecklichen Fällen in der anhaltenden europäischen Migrationspolitik. Er ist nicht nur entscheidend, weil er die Absurdität europäischer Migrationspolitik, die Repression des EU Grenzregimes und die unterdrückende Politik, die hinter der ‘unschuldigen’ Idee staatlicher Institutionen liegt, besonders gut offen legt. Die Verfahren sind auch wichtig, weil diese repressiven Politiken auf massiven Kosten und Leben Einzelner weiter entwickelt werden.
*Wir laden alle dazu ein, Individuen und Kollektive, sich an dieser Kampagne zu beteiligen und sie in allen möglichen Formen zu unterstützen. Verbreitet Informationen, beobachtet das Verfahren, fertigt Grafiken, Poster, Sticker und Videos an, organisiert Solidaritätsaktionen!*
*Lasst uns gemeinsam gegen die Repression von Grenzen und Staaten kämpfen!*
*Freiheit für die Röszke 11! Freiheit für Ahmed H., Yamen A., Kamel J. und Farouk A.! *
*FREIHEIT FÜR **ALLE**EINGESPERRTEN GEFLÜCHTETEN IN UNGARN **UND SONSTWO!
Für mehr Infos über die aktuelle Situation lest den Hintergrundartikel zum Prozess von NoBorderSerbia hier und für die Kampagne schaut auf die Homepage: http://freetheroszke11.weebly.com* und folgende Videos: