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[Pressemitteilung vom 7.6.22] Immer noch keine Gerechtigkeit für die Moria6!

Presseerklärung, 7. Juni 2022:

Immer noch keine Gerechtigkeit für die Moria6

Mytilene. Am heutigen Dienstag, den 7. Juni 2022, standen A.A. und M.H., zwei der sechs Jugendlichen, die für die Brände im Camp #Moria im September 2020 angeklagt und verurteilt wurden, vor dem Jugendberufungsgericht von Mytilene/Lesvos. In einem erneut sehr feindseligen und alles andere als unparteiischen Gerichtsverfahren wurde das Urteil aus erster Instanz bestätigt, obwohl nach wie vor keine glaubwürdigen Beweise vorliegen. Lediglich das Strafmaß wurde von fünf auf vier Jahre reduziert. 

Die beiden Jugendlichen waren als unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan nach Lesbos gekommen, um Schutz in Europa zu suchen. Sie waren zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung im September 2020 gerade einmal 17 Jahre alt. Sie wurden festgenommen, nachdem das Camp Moria am 8. September 2020 vollständig niedergebrannt war, und sitzen seit mittlerweile fast 2 Jahren in Haft.
Am 9. März 2021 wurden sie in einem Verfahren, das grundlegende Verfahrensstandards missachtete, vom Jugendgericht Mytilene der “Brandstiftung mit Gefährdung von Menschenleben” für schuldig befunden. Obwohl gegen sie keinerlei glaubwürdige Beweise vorgebracht werden konnten, waren beide ohne Anerkennung mildernder Umstände zu 5 Jahren Haft verurteilt worden.(1)

Auch der heutige Berufungsprozess war von Unregemäßigkeiten und Verfahrensfehlern durchzogen und das bereits im Vorfeld des Prozesses. Da das Gericht vergaß, das Urteil erster Instanz ans Berufungsgerichts zu schicken, wurde der Termin für die Berufungsverhandlung extrem kurzfristig festgesetzt. So blieb dem Team vom Legal Center Lesvos sehr wenig Zeit für die Vorbereitung der Verteidigung.

Während sich vor dem Gericht viele Unterstützer:innen der zwei Angeklagten versammelt hatten, setzten sich die Ungerechtigkeiten im Gerichtssal fort: Der Staatsanwalt hatte 26 Zeug:innen aufgestellt – fast alle sind Polizisten und Bewohner:innen des Dorfs Moria nahe dem abgebrannten katastrophalen Camp Moria.  Keine_r von ihnen konnte die Angeklagten identifizieren. Gleichzeitig wurden zwei Zeuginnen der Verteidigung, die zu den katastrophalen Zuständen im Camp vor dem Brand  aussagen sollten, vom Gericht nicht zugelassen. Nur ein einziger Zeuge der Verteidigung wurde zugelassen, ein Familienangehöriger von M.H.
Am Ende des Prozesses wurden die beiden erneut für schuldig befunden, allerdings wurden das Strafmaß wegen “guter Führung im Gefängnis” von fünf auf vier Jahre reduziert.

Schlussendlich konnte heute dennoch die Freilassung von zumindest einem der Angeklagten, A.A., erwirkt werden: Bereits Anfang März 2022 wurde von den Anwält:innen ein Antrag für die Freilassung der beiden Jugendlichen eingereicht, da beide durch Arbeit und Schulbesuch im Gefängnis, sowie durch den Nachweis über einen festen Wohnsitz  die Vorraussetzungen einer Strafreduzierung und Freilassung nach griechischem Recht erreicht haben. Über die Freilassung von M.H. wird das Gericht jedoch erst am 5. Juli entscheiden.

Christina Karvouni, CPT Aegean Migrant Solidarity: “Zwei Jahre später müssen wir erneut feststellen, dass das Verbrechen darin besteht, dass das Moria-Gefangenenlager existiert hat. Anstatt dieses Verbrechen zu untersuchen, hat sich die griechische Justiz dafür entschieden, mit unbegründeten Anschuldigungen sechs jungen Menschen, darunter zwei anerkannte Minderjährige, die Verantwortung für die Zerstörung aufzubürden.”

Julia von borderline-europe: “Während Europa Moria und den Brand bereits schon wieder vergessen hat, haben zwei Minderjährige inzwischen zwei volle Jahre im Gefängnis verbracht. Zwar werden sie nun hoffentlich bald entlassen, aber Europa hat ihr Leben zerstört. Mehrfach.”

Luca Wolf, von der Kampagne “You can`t evict Solidarity”, und auch Teil der Solidarity Campaigne #FreeTheMoria6, die die Angeklagten unterstützt, erklärt: “Wir sind wütend über diese erneute Ungerechtigkeiten. Aber wir werden weiterkämpfen und fordern Freiheit für alle Inhaftieren der Moria 6!”

Die Berufungsverhandlung gegen die anderen vier Jugendlichen der Moria6 wird erst 6.3.2023. Die als Erwachsene veruteilten Jugendlichen wurden in einem politischen Prozess zu 10 Jahren Haft ebenfalls ohne Beweise verurteilt. Auch hier erschien der einzige sogenannte Zeuge nicht vor Gericht. (2)

(1) Zum ersten Prozess https://cantevictsolidarity.noblogs.org/post/2021/03/10/untragbares-gerichtsurteil-willkurliche-verurteilung-zweier-gefluechteter-fur-den-brand-im-moria-lager/#FreeMoria6 https://pic.twitter.com/1SAfWzybgS

(2) Zum Prozess gegen die anderen 4 Jugendlichen der Moria6: https://freethemoria6.noblogs.org/post/2021/06/15/13-06-2021-press-release-moria-6-sentenced-to-10-years-imprisonment-after-fire-in-moria-camp/

Weitere Informationen und Kontakte:

Tina Weiß, Sprecherin von#FreeTheMoria6
Tel: +49 152 194 240 14
E-Mail: freethemoria6@riseup.net
Twitter: #FreeTheMoria6
Blog: https://freethemoria6.noblogs.org/

[Free the Moria 6] Berufsverhandlung gegen 2 der Moria 6 am 7.Juni 2022

Berufsverhandlung gegen 2 der Moria6 am 7. Juni 2022

Am Dienstag, den 7. Juni 2022, stehen zwei der sechs afghanischen Teenager, die für die Brände, die das Camp Moria im September 2020 zerstörten, angeklagt und verurteilt wurden, vor dem Jugendberufungsgericht von Mytilene.

Bei ihrer Verhaftung im September 2020 waren die beiden Jugendlichen, die heute 18 und 19 Jahre alt sind, zwei der über 1000 unbegleiteten Minderjährigen im katastrophalen Camp Moria. Am 9. März 2021 wurden sie in einem Verfahren, das grundlegende Verfahrensstandards missachtete, vom Jugendgericht Mytilene der “Brandstiftung mit Gefährdung des menschlichen Lebens” für schuldig befunden, obwohl gegen sie keinerlei glaubwürdige Beweise vorgelegt wurden. Beide wurden zu 5 Jahren Haft verurteilt, ohne dass mildernde Umstände anerkannt wurden.

Der Skandal setzt sich fort: Aufgrund eines Fehlers – es wurde vom Gericht vergessen, das Urteil der ersten Instanz an das Berufungsgerichts zu schicken, wurde der Termin für die Berufungsverhandlung sehr kurzfristig festgesetzt.

Damit nicht genug: Anfang März 2022 wurde von den Anwält:innen ein Antrag für die Freilassung der beiden Jugendlichen eingereicht. Beide haben im Gefängnis durch Arbeit und Schulbesuch eine Strafreduzierung erreicht. Auch den Nachweis über einen festen Wohnsitz haben sie erfüllt. Damit könnten sie nach griechischen Recht freigelassen werden. Über ihre Freilassung hätte längst entschieden werden müssen. Belastenderweise findet die Anhörung, in der über ihre Anträge zur Freilassung ebenfalls am 7. Juni 2022 statt, allerdings in Athen. Eine Herausforderung auch für das Team vom Legal Center Lesvos.

zum ersten Prozess [Lesbos] Untragbares Gerichtsurteil – Willkürliche Verurteilung zweier Geflüchteter für den Brand im Moria-Lager