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Prozessbericht – Lesbos: Mohamad H. zu 146 Jahren Haft verurteilt
Am Donnerstag, den 13. Mai 2021, wurde der Geflüchtete Mohamad H. vom Gericht in Mytilene, Lesbos, zu 146 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde gefällt, obwohl weitere Geflüchtete, die mit im Boot saßen, im Zeug*innenstand erschienen und aussagten, dass sie Mohamad ihr Leben verdanken. Die Anwälte werden Berufung einlegen.
“Warum haben Sie nicht einfach ein Ticket gekauft und sind mit der Fähre nach Griechenland gekommen?” – In dieser einen einzige Frage des Richters an Mohamad wird auf schockierende Weise die Absurdität, der grausamen Zynismus und die völlige Realitätsferne deutlich, die den Verhaftungen und anschließenden Prozessen gegen Schutzsuchende als “Schmuggler” in Griechenland, aber auch überall sonst, zugrunde liegen.
Am Donnerstag, den 13. Mai 2021, fand in Mytilene auf Lesbos der Prozess gegen den 27-jährigen Geflüchteten Mohamad H. statt. Wie bereits berichtet, wurde Mohamad H. im Dezember 2020 direkt nach seiner Ankunft als “Fahrer” des Bootes, mit dem er und 33 weitere Passagiere versuchten, Griechenland zu erreichen, verhaftet, und damit des “Transports von Drittstaatsangehörigen ohne Einreiseerlaubnis in griechisches Hoheitsgebiet” (Schmuggel) angeklagt, mit den erschwerenden Umständen der Gefährdung des Lebens von 31 Personen und der Verschuldung des Todes von zwei Personen. Als das Boot in Seenot geriet, hatte er versucht, es irgendwie sicher an Land zu steuern und das Leben aller an Bord zu retten, obwohl er selbst Geflüchteter und keine Erfahrung in der Seefahrt hatte. Tragischerweise kenterte das Boot und zwei Frauen starben (mehr lesen).
Bei der Verhandlung erschienen acht Personen, die mit Mohamad H. im selben Boot waren, vor Gericht, um für ihn auszusagen. Zwei von ihnen wurden als Zeugen zugelassen. Sie gaben an, dass Mohamad einer von ihnen ist, der nur versucht hat, das Leben aller zu retten, dass der Schmuggler ein türkischer Mann war, der sie im Meer zurückgelassen hat und dass der Schiffbruch durch die Handlungen des Schmugglers und der türkischen Küstenwache verursacht wurde, die sie nicht gerettet hat, obwohl sie um Hilfe gerufen haben.
Der Richter jedoch bestand auf der Tatsache, dass in der Vorverhandlung zwei Zeug*innen den Angeklagten als “Fahrer” angegeben hatten, obwohl die Verteidigung darauf hinwies, dass die Übersetzung während der Vorverhandlung problematisch war, da sie auf Englisch und nicht auf Somali stattfand, sowie auf die Tatsache, dass die Zeug*innen den Angeklagten nicht als den Schmuggler, sondern eben als die Person, die das Boot in einer Notsituation fuhr, identifiziert hatten.
Auch Mohamad H. wiederholte noch einmal, dass er selbst Geflüchteter und nicht der Schmuggler sei. Er erklärte, dass er gar nicht wisse, wie man ein Boot steuere und es auch nicht steuern wollte und dass er das Steuer nur deswegen übernommen habe, um sich und seine Mitreisenden vor dem Ertrinken zu retten. Er tat dies, ohne zu wissen, dass das bloße Steuern nach griechischem Recht ein Verbrechen darstellt.
Hierauf entgegnete der Richter mit der Frage: “Wie ist es möglich, dass Sie nicht wussten, dass das, was Sie taten, illegal war? Warum haben Sie dann nicht einfach ein Ticket gekauft und sind mit der Fähre nach Griechenland gekommen?”
Angesichts der Tatsache, dass es keine sicheren und legalen Wege gibt, nach Europa einzureisen und Asyl zu beantragen, ist diese Frage nicht nur grotesk und völlig realitätsfremd, sondern zynisch und grausam. Es ist die europäische Politik der Abschreckung und der geschlossenen Grenzen, die Menschen in seeuntaugliche Boote und auf lebensgefährliche Routen und dazu zwingt, ihr Leben und das ihrer Familien zu riskieren. Vielleicht sollte jemand dem Gericht erklären, wie das europäische Ayslsystem funktioniert, bevor es einen Schutzsuchenden zu 146 Jahren verurteilt, weil er “nicht einfach ein Ticket gekauft und mit der Fähre nach Griechenland gekommen ist”.
Die Staatsanwaltschaft forderte, Mohamad H. nur für das Verbrechen des Artikels 30- Abs. 1 Punkt a. (Gesetz 4251/2014) schuldig zu sprechen: “Transport von Drittstaatsangehörigen ohne Einreiseerlaubnis in griechisches Hoheitsgebiet”. Dennoch bestanden die Richter auf der ursprünglichen Anklage, Mohamad H. auch der erschwerenden Umstände (Punkte c und d des Artikels 30) schuldig zu sprechen – “Gefährdung des Lebens von Menschen” und “Verschuldung des Todes”. Sie akzeptierten den mildernden Umstand, dass Mohamad keine Vorstrafen hat, was dazu führte, dass die lebenslangen Haftstrafen sowie die Geldstrafe entfielen. Im Detail verhängten sie 15 Jahre Haft für jede verstorbene Person (2 Frauen) und 8 Jahre für jede Person an Bord (31 Personen). Einem Prinzip folgend, das im griechischen Recht “Zusammenlegung von Strafen” genannt wird, resultiere dies in einem Urteil von 146 Jahren.
Die Verteidigung, die Anwälte Dimitris Choulis und Alexandros Georgoulis, werden Berufung gegen das Urteil einlegen.