Am 14. September 2018 brannte es im Abschiebegefängnis (PAZ) am Hernalser Gürtel in Wien. Eine Zelle war als Widerstand gegen Inhaftierung und bevorstehende Abschiebungen angezündet worden.
Am 23. März 2019 gegen 18 Uhr wurde am Wiener Landesgericht der Prozess gegen die sechs Angeklagten wegen des Brandes im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel fortgesetzt und schließlich ein Urteil gefällt.
Nach über sechs Monaten in Untersuchungshaft endet für drei der Verurteilten der Strafprozess mit Haftstrafen auf Bewährung. Allerdings wird von Seiten der Justiz bereits die Überstellung ins Abschiebegefängnis PAZ vorbereitet.
Die drei weiteren Angeklagten wurden zu mehrmonatigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil blieb allerdings weit hinter den Forderungen des Staatsanwalts zurück: Die Verurteilten wurden weder für Brandstiftung, noch für vorsätzliche, sondern für fahrlässige Sachbeschädigung, Gemeingefährdung und Körperverletzung schuldig gesprochen.