Heute, am 29. Juni 2021, wurden alle Angeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung mit Gefährdung von Menschenleben sowie dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Hotspot Lager Vial auf Chios freigesprochen! Vier Personen wurden von allen Anklagepunkten freigesprochen, acht Personen wurden wegen Widerstand und den Ausschreitungen im Camp sowie eine Person wegen Zerstörung öffentlichen Eigentums verurteilt. Einer der Angeklagten wurde am ersten Tag vom Verfahren ausgeschlossen, weil er minderjährig ist. Eine weitere Person konnte nicht aufgefunden und verhaftet werden und war daher bei der Verhandlung nicht anwesend. Die neun Personen, die verurteilt wurden, erhielten eine Bewährungsstrafe von 3,5 Jahren, gegen die die Anwälte Berufung einlegen werden. Alle 15 Personen werden nun zurück nach Athen und Chios überstellt und dann, teilweise auf Bewährung, freigelassen.
Das Gerichtsverfahren war Folge von Verhaftungen im Zusammenhang von Protesten von Lagerbewohner*innen gegen die katastrophalen Lebensbedingungen im Hotspot-Lager Vial. Die Proteste fanden im April 2020 statt, nachdem über das Lager Vial eine Ausgangssperre verhängt worden war, ohne dass die Bewohner*innen ausreichend mit dem Nötigsten versorgt wurden. Die Wut der Menschen im Lager brach sich Bahn, als eine irakische Frau in einem Isolationscontainer starb, ohne ausreichend medizinisch behandelt worden zu sein.
Alle Angeklagten, die nun offiziell von den Brandstiftungsvorwürfen freigesprochen wurden, wurden jedoch 14 Monate in Untersuchungshaft festgehalten und neun von ihnen sind immer noch nicht von allen Vorwürfen freigesprochen. Und das, obwohl die Staatsanwaltschaft während des gesamten Verfahrens keine stichhaltigen Beweise für die Schuld der Angeklagten vorlegen konnte und sich bei der Verurteilung auf die fragwürdige Identifizierung eines Mitarbeiters einer Sicherheitsfirma des Lagers Vial stützte. Auch der 15. Angeklagte – der von der Asylbehörde offiziell als minderjährig anerkannt wurde – blieb 14 Monate in Untersuchungshaft, obwohl die maximale Dauer der Untersuchungshaft für Minderjährige in Griechenland sechs Monate betragen darf. Er wurde schließlich entlassen, wartet aber immer noch auf seinen Prozess vor einem Jugendgericht.
Der Prozess war von Unregelmäßigkeiten durchzogen. Zunächst erschien der Security Mitarbeiter, Hauptzeuge der Staatsanwaltschaft, nicht vor Gericht. Er behauptete, die Angeklagten erkannt zu haben, obwohl es dunkel war und die Menschen im Lager aufgrund von Corona und wegen des starken Rauchs und Tränengases ihre Gesichter verdeckt hatten. Als er am nächsten Tag endlich im Gericht eintraf und vernommen wurde, führten die Richter ein höchst fragwürdiges Identifizierungsverfahren durch: Sie riefen die zehn Angeklagten, die der Zeuge angeblich erkannt hatte, namentlich auf und forderten sie nacheinander auf, sich zu erheben und ihre medizinischen Masken abzunehmen. Der Zeuge bestätigte lediglich jedes Mal, dass er sie wiedererkennen würde und musste sie somit nicht eigenständig identifizieren. Gleichwohl sagte er aus, die Angeklagten nicht beim Legen von Feuer gesehen zu haben. Der zweite Zeuge der Staatsanwaltschaft konnte keinen der Angeklagten identifizieren.
Dank der Verteidiger konnte gezeigt werden, dass die Vorwürfe unplausibel und wenig fundiert waren. Auch ist es der Solidarität und den Bemühungen der Zeug*innen der Verteidigung zu verdanken – Personen, die zur Zeit des Brandes mit den Angeklagten im Lager Vial gelebt hatten und viermal auf eigene Kosten zur Aussage nach Lesvos reisten – dass der Hauptanklagepunkt schließlich fallen gelassen wurde. Zwei der Verteidiger erklärten:
“Wir freuen uns sehr über das Ergebnis. Wir sind stolz, dass wir das Gericht dazu gebracht haben, unsere Bitten um einen fairen Prozess anzuhören und hoffen, dass dies keine Ausnahme bleibt, sondern von nun an die Regel sein wird. Trotzdem sind wir traurig darüber, dass diese Menschen für ein Verbrechen, das sie nicht begangen haben, eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft saßen. Wir wünschen ihnen eine bessere Zukunft in Griechenland mit Gerechtigkeit und Solidarität.”
Dimitris Choulis, Human Rights Legal Project Sámos und Alexandros Georgoulis
Der Prozess reiht sich ein in eine Geschichte von Gerichtsverfahren gegen Migrant*innen, die sich gegen die unmenschliche Behandlung, der sie auf den griechischen Inseln ausgesetzt sind, wehren. Nur zwei Wochen zuvor wurden die Moria 6 in einem unfairen Prozess mit fadenscheinigen Beweisen verurteilt, das Lager Moria auf der Insel Lesbos angezündet zu haben.
Während die Geflüchteten verurteilt wurden, wurde niemand für den Tod der Frau im Lager Vial und all die unbekannten Todesfälle in weiteren Lagern und auf See zur Verantwortung gezogen. Stattdessen sind es wieder Geflüchtete, die zu Sündenböcken für die unmenschliche Politik der Einsperrung in Lagern und Gefängnissen gemacht werden. Das eigentliche Verbrechen, Menschen in unerträgliche Lebensbedingungen zu zwingen und sogar ihren Tod in Kauf zu nehmen, wird von keinem Gericht angerührt. Das Problem sind nicht die selbstorganisierten Proteste gegen diese Repression und die Lagerstrukturen. Das Problem ist die Existenz der Lager!