Tag Archives: Abschiebung

[Moria] Zweiter Hungerstreik im Abschiebegefängnis Moria in diesem Jahr

Wir dokumentieren hier einen Bericht von unseren Freund*innen von Deportation Monitoring Aegean (https://dm-aegean.bordermonitoring.eu/2020/08/26/second-hunger-strike-in-moria-detention-centre-this-year/):

On 26 August 2020, about 60 mostly Arabic-speaking detainees in Moria pre-removal detention centre (PRO.KE.K.A) went on hunger strike. Since 5 March, Greece has been unable to carry out deportations to Turkey as a result of the Covid-19 pandemic. Detainees have been deprived of freedom for 174 days during which deportation – the only reason for their confinement – has been impossible. They are locked up without justification in conditions designed to drive them to despair.

From 5 to 8 April this year, detainees attempted to hunger strike. Their protest ended after a special police unit interrogated the strikers, beating a number of them. What happened during those days is still unclear; many could not speak openly of conditions during these days for fear that conditions would be made worse.

Many believe now that they have no chance of escape but that which they take for themselves. Suicide attempts are an almost weekly occurrence. On 6 January, a 31-year-old Iranian detainee took his own life after being held in isolation and denied access to psychosocial care. His death prompted a criminal investigation into staff and services at the facility.

Yet despite this, a structure and culture of impunity has allowed the cycle of violence to continue. Beatings – sometimes verging on torture – have become routine, and those who speak out are threatened with violent reprisal. The link between detainees and the outside world is tethered to services operating under a culture of camaraderie between prison officer and medic, lawyer, psychologist, creating a closed rank between detainees and the public prosecutor.

These abuses vanish under the code of silence that governs PRO.KE.K.A. The hunger strikers have chosen to break this silence.

[Ellwangen] Polizeieinsatz in Ellwangen – Letztes Verfahren gegen Geflüchteten eingestellt.

published by Refugees4Refugees: Polizeieinsatz in Ellwangen ! Letztes Verfahren gegen Geflüchteten eingestellt:

Bild ElwangenIn den frühen Morgenstunden des 3. Mai 2018 hatten etwa fünfhundert Polizisten in Kampfausrüstung die afrikanischen BewohnerInnen im Geflüchtetenlager Ellwangen überfallen und dabei mehrere Menschen verletzt. Einige der afrikanischen Geflüchteten wurden in Untersuchungshaft genommen. Innerhalb weniger Wochen erhielten etwa zwanzig Geflüchtete einen Strafbefehl von bis zu neunzig Tagessätzen, einige wurden sehr schnell zu Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt.

Einige Geflüchtete akzeptierten die Strafbefehle nicht und legten Widerspruch ein. Alle mit Erfolg. In der zweiten Februarwoche 2020 wurde ohne Begründung das letzte Verfahren eingestellt. Zuvor waren zwei Verfahren im Rahmen des Jugendstrafrechts ohne Verhandlung eingestellt worden (Diversion). Ein Verfahren wurde wegen einer – inzwischen aufgehobenen – Abschiebeanordnung eingestellt. Für die erste Verfahrenseinstellung im Januar 2019 war noch eine Verhandlung beim Amtsgericht Ellwangen notwendig gewesen.

Hintergrund der Verfahrenseinstellungen und damit der Rücknahme der Strafbefehle ist die fehlende Rechtsgrundlage für den Polizeiüberfall. Im März 2019 äußerte selbst Amtsgerichtsdirektor  öffentlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes. Er forderte die Staatsanwaltschaft zu Nacharbeit und Belegung der Rechtsgrundlage auf. Das ist dieser offensichtlich nicht gelungen. Die Verfahren mussten eingestellt werden.

Beim Amtsgericht Stuttgart ist die Klage eines Geflüchteten gegen den Polizeieinsatz anhängig. Seit bald eineinhalb Jahren schweigt das Amtsgericht Stuttgart dazu. Will es warten, bis sich die Öffentlichkeit nicht mehr daran erinnert, wie der Polizeiüberfall von den meisten Medien und vielen Politikern einschließlich Winfried Kretschmann bejubelt wurde?

Wir fordern die Aufhebung aller Urteile im Zusammenhang mit dem Polizeiüberfall am 3. Mai 2018 und eine Entschädigung der verurteilten Geflüchteten. Dies wäre jenseits der wohlfeilen Reden zu Hanau eine konkrete Maßnahme gegen den Rassismus in dieser Gesellschaft.

[Deutschland] Ellwangen und Donauwörth – zwei Symbole für solidarischen Protest

Selbstorganisierte Migrantenproteste, Polizeirazzien und zufällige Strafverfolgungsmaßnahmen in Refugee Camps in Deutschland

In deutschen Flüchtlingslagern – vor allem in den sehr großen Erstaufnahmezentren – finden häufig selbstorganisierte Proteste statt. Die Menschen demonstrieren für akzeptable Lebensbedingungen. Außerdem gibt es viele Proteste gegen das deutsche Asylsystem, das für viele Migrant_innen unerträgliche Situationen schafft und die Menschen in einem Zustand der strukturellen Paralyse gefangen hält, nicht in der Lage sich zu selbst zu organisieren.

Während des Asyl-Verfahrens sind sie gezwungen, in Lagern zu leben, nicht arbeiten zu dürfen,  nur mit sehr wenig Geld auszukommen – tatsächlich weniger als das, was der deutsche Staat als human definiert.

Eines der größten Probleme ist die ständige Gefahr der Abschiebung. Die Polizei bricht nächtlich in private Räume ein, schreit und wendet physische Gewalt an, um gesuchte Menschen für die Abschiebung aufzufinden. Inzwischen bestätigen viele Gerichtsurteile, dass  solche Polizei Aktionen gegen §§13 des deutschen Grundgesetzes verstoßen, das die Unverletzlichkeit des Wohnraums sicherstellt.

Die Migrant_innenn wenden sich oft gegen versuchte Abschiebungen und Polizeieinsätze mit Protest und Widerstand. Im Frühsommer 2017, hatten die Bewohner eines Lagers In Osnabrück mit 200 Personen in Selbstorganisation Abschiebungen verhindert. Sie machen jede Nacht Wachen. Sobald sie ein Polizeiauto näherte, trillerten sie eine Pfeife, die Alle im Lager aufweckte. Alle zusammen gingen sie nach draußen und blockierten den Eingang. Die Polizei war nicht in der Lage, die Person zu finden, die sie deportieren wollten. Mit dieser Taktik waren sie in der Lage, unzählige Abschiebungen zu verhindern. Die Polizisten konnten das Lager für mehr als 100 Tage nicht betreten.

Im Zuge der fortschreitenden Verschlechterung des deutschen Asylsystems werden Migrant_innen in den letzten Jahren immer mehr kriminalisiert. Protest, wie in Osnabrück wird oft von einem rechten Medienshitstorm und durch Repression durch den Staat begleitet. In einigen Fällen, auch wenn die Menschen nicht protestiert haben, erfinden Polizei und Medien einfach Lügenmärchen über Aktionen, Gewalt und Widerstand gegen die Polizei, um massive Polizei Überfälle  zu rechtfertigen.

Im März 2018 drang die Polizei zur Abschiebung einer Person in das Erstaufnahmezentrum in Donau-Wörth, Bayern ein. Der Mann war weder in seinem Zimmer noch im Lager. Niemand widersetzte sich der Polizei, einige Leute argumentierten, dass die Polizei kein Recht hatte, unbeteiligte Menschen mitten in der Nacht zu wecken, weil sie eine Person suchen. Ein Feueralarm brach aus.

Am nächsten Tag überfiel die Polizei das gesamte Lager mit 200 Polizisten mit physischer Gewalt, CS-Gas und Pfefferspray. Sie haben zufällig 32 Personen verhaftet, 30 von ihnen von ihnen wurden isoliert für 2 Monate inhaftiert und wegen ordnungswidrigem Verhalten, Körperverletzung, Übergriffe und Widerstand gegen die Polizei angeklagt. Einige Menschen wurden direkt aus dem Gefängnis nach Italien deportiert. 7 Personen gelang es, Beschwerden gegen ihre Strafbefehle einzureichen, 3 von ihnen wurden trotzdem abgeschoben.

Im November 2018 wurde das erste Gerichtsverfahren gegen 2 der Migranten eingeleitet.  Die Jury musste zugeben, dass es keine Beweise für Gewalt und Widerstand gegen die Polizei existiert. Trotz allem wurden die Anschuldigungen aufrechtgehalten. Die Angeklagten werden den Fall in die nächste Instanz bringen.

Ein weiterer Fall ereignete sich im April/ Mai 2018 bei einem Erstauf

[PAZ Hernals 6] Angeklagte PAZ Hernals 6 in Wien verurteilt

Am 14. September 2018 brannte es im Abschiebegefängnis (PAZ) am Hernalser Gürtel in Wien. Eine Zelle war als Widerstand gegen Inhaftierung und bevorstehende Abschiebungen angezündet worden.

Am 23. März 2019 gegen 18 Uhr wurde am Wiener Landesgericht der Prozess gegen die sechs Angeklagten wegen des Brandes im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel fortgesetzt und schließlich ein Urteil gefällt.

Nach über sechs Monaten in Untersuchungshaft endet für drei der Verurteilten der Strafprozess mit Haftstrafen auf Bewährung. Allerdings wird von Seiten der Justiz bereits die Überstellung ins Abschiebegefängnis PAZ vorbereitet.

Die drei weiteren Angeklagten wurden zu mehrmonatigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil blieb allerdings weit hinter den Forderungen des Staatsanwalts zurück: Die Verurteilten wurden weder für Brandstiftung, noch für vorsätzliche, sondern für fahrlässige Sachbeschädigung, Gemeingefährdung und Körperverletzung schuldig gesprochen.

[Bulgarien] Bulgaria is about to deport a political refugee to Turkey

The following text is written by Bordermonitoring Bulgaria:

Bulgaria is about to deport a political refugee to Turkey

On March 1^st 2019, the Bulgarian police has detained a Turkish citizen from the Kurdish minority Mr. Ilhan Karabag, who was living in Bulgaria for 3 years. He lived in Ovcha Kupel in a camp of the State Agency for Refugees (SAR). The reason given for his arrest is a request for deportation from the Turkish state on the account of participating in a political organization which is banned in Turkey. He is not persecuted for any other crimes aside from being a member of the said banned organization.

Since the moment he was arrested Mr. Karabag is detained at the main building of the National Investigative Service with the right to receive visitations only two times per month. Until now he has attended three sessions in the Sofia City Court (SCC). On the last two of them a representative of the Turkish diplomatic mission in Bulgaria was present in the court hall. The presence of this representative is seen as a brutal attempt to put pressure on the decision of the court. On April 9^th the court has decided to deport Mr. Karabag but the decision is appealed in front of a higher court – the Sofia Court of Appeal (SAC).

The date for the next session is still to be announced. The unfortunate decision of the court means that Mr. Karabag is facing a long-term prison sentence in Turkey for being politically active and without committing an actual crime. The Initiative for Migrant Solidarity issued a statement against the deportation of Mr. Karabag: „Taking the decision for the deportation of Mr. Karabag in Turkey, the Bulgarian state is easily sending a human life into the hands of the Turkish authoritarian jurisdiction and violates the international conventions for providing refuge to the politically persecuted people.“

<https://balkaninsight.com/2016/10/18/bulgaria-denies-controversial-deportation-of-gulen-supporters-to-turkey-10-18-2016/>

In the recent years there were other instances happening, that have ended quickly with the deportation of Turkish citizens from Bulgaria to Turkey.

<https://bulgaria.bordermonitoring.eu/2016/08/15/push-backs-bulgarian-turkish-cooperation-will-lead-to-more-violation-of-human-rights/>

Bordermonitoring Bulgaria (BMB) is sharing the concern of an unfair asylum procedure, which is furthermore based on the statistics of applications and granting of protection status at first instance in the last year:

<https://www.asylumineurope.org/reports/country/bulgaria/statistics>

Not a single person from Turkey who asked for asylum in the year of 2018, was accepted by the SAR.

On May 29th 2019 the Sofia Administrative Court will decide to accept or reject Mr. Karabag’s appeal for political asylum in Bulgaria. In the previous court session there was at least one presence of a Turkish diplomat. On May 28th 2019 the SAC will decide on his deportation. His eventual following deportation would result in his immediate incarceration, as Mr. Karabag has been sentenced in Turkey to 6 years and 3 months in jail.

[PAZHernals6] Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt

Wir dokumentieren einen Artikel der “Freiheit für die PAZ Hernals 6”-Initiative aus Wien (https://freepazhernals6.noblogs.org/) vom 24. März 2019:

2. Prozesstag und Urteil: „Heim“ ins Abschiebegefängnis
Am zweiten Prozesstag wird die Vernehmung der sechs Geflüchteten fortgesetzt. Die Justiz-Akteur_innen befragen Herrn X. (Name geändert) weiter und anschließend die zwei letzten Angeklagten.

Die Beschuldigten werden immer wieder mit Aussagen der anderen konfrontiert, die ihren eigenen widersprechen, und die Richter_innen, Staatsanwaltschaft und Anwält_innen so darstellen, als würde jeweils „gegen sie ausgesagt“ werden. Die meisten von ihnen bemühen sich dennoch um eine mit ihren Mitangeklagten solidarische und achtsame Prozessführung. Auch an diesem Prozesstag versuchen die Angeklagten, ihre schwierige Situation verständlich zu machen und kämpfen dabei gegen rassistische Justiz-Mechanismen und Demütigungen durch die Justiz-Akteur_innen an.

„Es kommt mir nicht wie das Leben vor“

Herr Y. spricht über seine Depressionen, seine Schmerzen, sein seit einem Autounfall beeinträchtigtes Kurzzeitgedächtnis. Er sagt, er hat den anderen erzählt, dass sich in Deutschland jemand am Flughafen eine Verletzung zugefügt hat, um seine Abschiebung zu verhindern, er erzählt von seinen Gedanken, sich ebenfalls zu verletzen, um nicht abgeschoben zu werden. Ereignisse, die die psychische Not der Angeklagten ausdrücken, hält Staatsanwalt Bohé Herrn Y. als „Ordnungswidrigkeiten“ vor, wie er das Aussprechen von Suizidgedanken oder eine Ohnmacht, die Schließer_innen als „vorgetäuscht“ dokumentieren, nennt. Passiert sind diese teilweise erst nach dem Brand in Untersuchungshaft, sodass fraglich ist, inwiefern sie für den Prozess relevant sind, außer um Feststellungen zu treffen wie die von Richterin Skrdla über Herrn Z. (Name geändert), bei dem es ebenfalls um sein Verhalten in Untersuchungshaft geht: „Er hält sich einfach an keine Regeln.“

Er hält sich an keine Regeln

In Herrn Z.s Aussage kommt ebenfalls – wie schon in Aussagen der anderen – zur Sprache, wie traumatisiert die Angeklagten durch das Feuer sind: „Seit dem Feuer weiß ich nicht, was ich glauben soll, es kommt mir nicht wie das Leben vor, es war sehr gefährlich.“ Richterin Skrdla hält den Angeklagten mehrmals vor, was einer von ihnen ausgesagt hat: „Den Plan, ein kleines Feuer zu machen mit viel Rauch und so auf die Situation aufmerksam zu machen und die Abschiebung zu verhindern.“ Es ist ungewöhnlich, diese Sätze von einer Richter_innenbank aus zu hören, von der aus abgelehnte Asylbescheide oder drohende Abschiebungen stets dethematisiert und schnellstmöglich vom Tisch gewischt werden, wenn sie in anderen Prozessen zur Sprache kommen.
keine homogene Geschichte

Nach Abschluss der Befragung der sechs Angeklagten ist eines klar: Der einheitlich abgestimmte, logisch inszenierte Plan der Feuersbrunst, die Version der Geschichte, die der Staatsanwalt vertritt, existiert nicht. Die Geschichten bleiben unübersichtlich, widersprüchlich, überschneiden sich und widersprechen einander, erzählen von ausweglosen Situationen, Verzweiflung, Hoffnung und der geteilten Absicht, sich den drohenden Abschiebungen nicht einfach zu fügen, dafür Verletzungen in Kauf zu nehmen und das Risiko zu sterben einzugehen.
„… meilenweit von einem Vollbrand entfernt“

Der erste geladene Zeuge ist der Brandsachverständige. Er sagt, dass das Feuer „meilenweit von einem Vollbrand entfernt“ gewesen ist und sich in der Entstehungsphase befunden hat. Seine Aussage entzieht wohl dem Vorwurf der versuchten Brandstiftung die Grundlage. Der Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft BIG, die Eigentümerin des PAZ Hernals ist, war nur für die Sanierung der Zelle zuständig, kann aber nichts zum Zustand der Zelle erzählen. Und zwei der drei Schließer_innen haben eine Person aus der Zelle geholt, die bewusstlos am Boden gelegen ist, aber es waren nicht sie, die die fünf anderen Angeklagten aus dem Badezimmer gebracht und das Feuer gelöscht haben, sondern die Feuerwehr, die nicht zum Prozess geladen ist. Auch sprechen sie nicht von über 50 Personen, die evakuiert worden seien, sondern von 20 bis 30 Menschen. Nach den Zeug_innen-Befragungen rudert die Richterin bezüglich versuchter Brandstiftung zurück und schlägt den Anwält_innen vor, bevor sich diese mit den sechs Geflüchteten beraten: „Falls der Fall nicht unter versuchter Brandstiftung subsumierbar ist, kommen auch schwere Sachbeschädigung, vorsätzliche oder fahrlässige Gemeingefährdung sowie vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung in Frage.“ Alle Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück, vorsätzlich gehandelt zu haben.

Ein Urteil im Sinn eines schwarzblauen Abschiebesystems
Nach einer guten Stunde Beratungszeit wird das Urteil verkündet, aus dem jede Erwähnung von Protest gegen drohende Abschiebungen und der Inszenierung eines Brandes vollkommen getilgt ist.
Die Sechs werden schuldig gesprochen, gemeinsam Kästen vor die Tür geschoben zu haben, gemeinsam einen Abschiedsbrief geschrieben und jeweils ein Handtuch angezündet und aufs Bett gelegt zu haben. In der Urteilsbegründung des Senats werden die drohenden Abschiebungen und der Versuch, sie zu verhindern, wieder zentral angesprochen: Die Abschiebungen aller hätten sehr nahe gestanden, man hätte versucht, die Abschiebung zu verhindern, mit einem Feuer, gerade groß genug, um aufmerksam zu machen.Der Schuldspruch bezieht sich auf schwere Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Gemeingefährdung. Der zulässige Strafrahmen von bis zu zwei Jahren ist in den Urteilen unterschritten, das Urteil bleibt weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Das härteste Urteil trifft Herrn Z. mit zwölf Monaten unbedingter Haft (plus Umwandlung einer Vorstrafe von 10 Wochen in unbedingte Haft), über zwei der Angeklagten werden bedingte Strafen verhängt, bei einem dritten ist der unbedingte Teil der Gefängnisstrafe drei Monate lang. Diese drei sind demnach viel länger im Untersuchungsgefängnis gesessen. UrteilsverkündungDas bedeutet, dass drei der Angeklagten am selben Abend entlassen werden: “Sie gehen heute heim”, sagt die Richterin.

Das Statement der Justiz: „Wir haben keinen Einfluss, wir wissen es auch nicht“

„Werden wir trotzdem abgeschoben?“, fragt einer der PAZ 6. „Das weiß ich nicht, das liegt an der Fremdenpolizei. Wir haben da keinen Einfluss, wir wissen es auch nicht“, antwortet Richterin Skrdla, etwa zur selben Zeit, als Journalist_innen schon darüber schreiben, dass eine nahtlose Überstellung ins Abschiebegefängnis bereits organisiert ist. „Nahtlos“ beschreibt auch das Ineinandergreifen von Justiz und Abschiebesystem. Das Urteil ist nicht das laute aufsehenerregende Urteil geworden, das Protest gegen Abschiebungen mit jahrelangen Gefängnisstrafen ahndet. Es ist ein Urteil, das die Angeklagten im Vergleich zu ähnlichen Fällen der letzten Jahre, in denen es um Feuer in Abschiebegefängnissen ging, mit recht niedrigen Gefängnisstrafen belegt. Es ist ein Urteil, das aussagt: “Es ist uns egal, was ihr macht. Ihr könnt euch verletzen, ihr könnt euch töten, niemals werdet ihr ein Recht auf Aufenthalt erzwingen, indem ihr Regeln verletzt.”

Die SechsEs ist ein zurückhaltendes und nicht weniger politisches und grausames Urteil, das sich aus der Verantwortung nimmt und zu einer effizienten Abschiebungsmaschinerie beiträgt, die sich die schwarzblaue Regierung wünscht – einer Abschiebungsmaschinerie, die allerdings niemals reibungslos sein wird, weil auch dieses Urteil nicht dazu führen wird, dass Menschen ein rassistisches Abschiebe-, Justiz- und Gefängnissystem hinnehmen werden.

[Lesbos] Aufruf zur Verhinderung von Ibrahims Abschiebung in die Türkei

Rettet Ibrahim vor der Abschiebung und Inhaftierung!



Ibrahim (Name geändert) ist seit über einem Jahr als Geflüchteter aus
Pakistan auf der Insel Lesbos. Aufgrund der katastrophalen
Lebensbedingungen auf Lesbos und Asylchancen von nur ca 2% für
PakistanerInnen – trotz der realen Bedrohungen in Pakistan – entschied
er sich für die sogenannte „freiwillige Rückkehr“. Er wurde in der Folge
monatelang auf dem griechischen Festland inhaftiert und wartete im
Gefängnis auf seine Ausreise – doch Pakistan wollte ihn nicht
zurücknehmen und er wurde zurück auf Lesbos gebracht, wo er über Monate
solidarisch mit der No Border Kitchen arbeitete und für andere
Geflüchtete kochte.

Nun wurde Ibrahims Asylantrag im Rahmen der unfairen fast-track border
procedure des EU-Türkei Deals abgelehnt und sein Berufungsverfahren
ebenso. (Die Chance das Berufungsverfahren in erster Instanz zu gewinnen
liegt bei weniger als einem Prozent – seit auf Druck der EU die
griechischen Berufungskomitees ausgetauscht wurden.)

Ibrahim soll jetzt in die Türkei abgeschoben werden. Dort wird er erneut
inhaftiert – bis zu zwölf Monate. Dann werden die meisten Menschen von
der Türkei in ihr Herkunftsland abgeschoben. Doch Pakistan will Ibrahim
nicht zurücknehmen, vielleicht muss er also noch länger in den
katastrophalen Zuständen der türkischen Abschiebegefängnisse ausharren.

Dies muss verhindert werden! Ibrahim will die Entscheidung erneut
anfechten, vor dem griechischen Verwaltungsgericht. Das geht nur mit
einem Anwalt. Insgesamt kostet ihn dieses Verfahren 1000 Euro, was er
sich nicht leisten kann. Ein Freund sammelt Spenden für ihn auf
folgendes Konto:



Marian Borschel

IBAN: DE79 4306 0967 4081 2193 00

Verwendungsweck: Lawyer Badshah