In den frühen Morgenstunden des 3. Mai 2018 hatten etwa fünfhundert Polizisten in Kampfausrüstung die afrikanischen BewohnerInnen im Geflüchtetenlager Ellwangen überfallen und dabei mehrere Menschen verletzt. Einige der afrikanischen Geflüchteten wurden in Untersuchungshaft genommen. Innerhalb weniger Wochen erhielten etwa zwanzig Geflüchtete einen Strafbefehl von bis zu neunzig Tagessätzen, einige wurden sehr schnell zu Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt.
Einige Geflüchtete akzeptierten die Strafbefehle nicht und legten Widerspruch ein. Alle mit Erfolg. In der zweiten Februarwoche 2020 wurde ohne Begründung das letzte Verfahren eingestellt. Zuvor waren zwei Verfahren im Rahmen des Jugendstrafrechts ohne Verhandlung eingestellt worden (Diversion). Ein Verfahren wurde wegen einer – inzwischen aufgehobenen – Abschiebeanordnung eingestellt. Für die erste Verfahrenseinstellung im Januar 2019 war noch eine Verhandlung beim Amtsgericht Ellwangen notwendig gewesen.
Hintergrund der Verfahrenseinstellungen und damit der Rücknahme der Strafbefehle ist die fehlende Rechtsgrundlage für den Polizeiüberfall. Im März 2019 äußerte selbst Amtsgerichtsdirektor öffentlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes. Er forderte die Staatsanwaltschaft zu Nacharbeit und Belegung der Rechtsgrundlage auf. Das ist dieser offensichtlich nicht gelungen. Die Verfahren mussten eingestellt werden.
Beim Amtsgericht Stuttgart ist die Klage eines Geflüchteten gegen den Polizeieinsatz anhängig. Seit bald eineinhalb Jahren schweigt das Amtsgericht Stuttgart dazu. Will es warten, bis sich die Öffentlichkeit nicht mehr daran erinnert, wie der Polizeiüberfall von den meisten Medien und vielen Politikern einschließlich Winfried Kretschmann bejubelt wurde?
Wir fordern die Aufhebung aller Urteile im Zusammenhang mit dem Polizeiüberfall am 3. Mai 2018 und eine Entschädigung der verurteilten Geflüchteten. Dies wäre jenseits der wohlfeilen Reden zu Hanau eine konkrete Maßnahme gegen den Rassismus in dieser Gesellschaft.