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[Paris] 700 Gilets Noirs have occupied the Panthéon in Paris – Support needed!

Friday, July 12th, 700 Gilets Noirs have occupied the Panthéon in Paris
reclaiming their rights and were victim of big repression.

Despite several hospital cases, 36 of them were arrested, 19 still being in prison waiting for their deportation. To support them legally they need
to collect 6000 EUR until this night etc. etc., so feel free to support this campaign as much as you can: https://www.lepotcommun.fr/pot/v346wpgn

 


Les Gilets Noirs cherchent le Premier Ministre !

/Né en Novembre 2018, le mouvement des Gilets Noirs lutte contre
le racisme et pour des papiers pour toutes et tous. Il regroupe
aujourd’hui 50 foyers d’Ile-de-France et des locataires de la rue,
en lutte pour leur dignité./

Vendredi 12 juillet, 700 Gilets Noirs ont occupé le Panthéon pour
revendiquer leurs droits, le droit à la dignité, le droit à avoir des
papiers pour ne plus être chassé.e.s quotidiennement par les flics.

Cette action s’inscrit dans la campagne victorieuse des Gilets Noirs
“Gilets noirs cherchent premier ministre” lancée le 19 mai 2019 par
l’occupation du terminal 2F de l’Aéroport de Roissy-Charles de Gaulle et
l’occupation de la tour Elior à la Défense le 12 juin 2019. Ces deux
premiers coups portés au système raciste d’exploitation des sans-papiers
ont montré que les gilets noirs n’avaient plus peur.

Parce qu’ils et elles revendiquaient ce vendredi, comme ils et elles le
font depuis plusieurs mois la fin de l’humiliation, de la répression, du
racisme, et après plusieurs heures d’occupation du Panthéon et de
négociations en cours avec Matignon, les gilets noirs ont été
brutalement réprimés alors que le commissaire Marsan s’était engagé à
une sortie négociée sans violence et sans contrôle d’identité.

Nassé.e.s à l’arrière du Panthéon, rue Clotilde, et alors que de
nombreux soutiens nous avaient rejoints, dont les député.e.s Danièle
Obono et Eric Coquerel et la sénatrice Esther Benbassa, l’ordre a été
donné de frapper aveuglément et de cibler et rafler un maximum de
camarades sans-papiers. Après quatre charges policières ultra-violentes
dont la dernière a mis à terre plus de quarante personnes blessées, dont
certaines inconscientes dans un état grave, la nasse a pu être libérée.

Les camarades se sont passé.e.s le relais toute la nuit dans les
hôpitaux pour accompagner les blessé.e.s et s’assurer de leur prise en
charge. Nous avons recueilli plus d’une vingtaine de certificats pour
porter plainte au pénal.

36 personnes ont été arrêtées. Alors que 17 ont été libérés hier suite à
un rassemblement devant le commissariat du 5ème arrondissement, 19
autres ont été arbitrairement enfermées au centre de rétention de
Vincennes, prison pour étranger.e.s afin de les déporter.

Nous nous organisons nuit et jour pour la riposte.

Les avocat.e.s ont les dossiers et beaucoup de moyens de nullité ont été
soulevés.

Nous avons besoin d’argent pour payer les avocat.e.s et organiser leur
défense. Pour venger les camarades blessés sous les coups de la police
raciste, fichés par l’hôpital, et enfermés au centre de rétention de
Vincennes.

*Les Gilets Noirs disent : “On lâche rien jusqu’à la fin du monde.” Nous
les libérerons. *

*Vous pouvez participer à la lutte des Gilets Noirs et à leur libération
en faisant un don ici :*

/*Pétition:*/
_https://www.change.org/p/edouard-philippe-gilets-noirs-cherchent-1er-ministre_

*/Tribune de soutien/*
:_ __https://www.liberation.fr/debats/2019/06/27/gilets-noirs-cherchent-premier-ministre_1736092_

A quoi servira l’argent collecté ?

/*Frais d’avocats et autodéfense juridique* :*/
Contestation des Obligations de Quitter le Territoire Français, des
placements en rétention (JLD et recours devant le Tribunal
Administratif), des arrêtés de transfert Dublin, défense en gardes à vue
dans le cadre des actions : 20 000 euros

Plainte contre la police pour les victimes obtiennent justice: 10 000

/*Matériel :*/
Achat d’une sono = 329 euros
Achat de 3 mégaphones = 3 x 80 = 240 euros
Commande de stickers Gilets Noirs = 80 euros
Confection de T-Shirt et drapeaux du mouvement = 240 euros
Achat de bombes de peinture et tissu pour les banderolles = 150 euros

*TOTAL : 31 039 euros*

(*Il n’existe aucune aide financière de l’Etat pour la défense juridique
des personnes enfermées en Centre de Rétention. Les frais d’avocats
peuvent s’élever jusqu’à 1200 euros pour une seule personne.)
—–
Pour suivre les Gilets Noirs : page Facebook et Twitter Collectif La
Chapelle Debout!
Contact mail : gilets-noirs-en-lutte@riseup.net
/
collectif.lachapelle.debout@gmail.com

[Ahmed H.] Let Ahmed return home!

We are sharing a text by Amnesty International with the call to let Ahmed H. of the Röszke11 finally return home:

“Cyprus: Ahmed H. must be allowed to return home

Ahmed H. has been separated from his Cypriot wife and two daughters for almost four years. In September 2015, he was imprisoned in Hungary and wrongfully convicted for “complicity in an act of terrorism” in a blatant misapplication of Hungary’s counter-terrorism laws. Ahmed H. was conditionally released on 19 January 2019 and is being held in immigration detention in Hungary. As he is a Syrian national he is at risk being forcibly returned to Syria, a country that is not safe. Cyprus must allow his return home to be reunited with his family.”

Support th ePetition: https://www.amnesty.ie/urgent-action-reunite-ahmed-h-with-his-family/

Fight the border regime, solidarity with all Ahemd and all affected!

[NEU und druckfrisch] Unsere neue CANDY-Broschüre ist da!

Unsere neue CANDY-Broschüre gibts jetzt zum kostenlosen Herunterladen, Drucken, Bestellen gegen Spende und Lesen: CANDY_Brochure_Ausgabe 2.2019 Schreibt uns gerne an cantevictsolidarity@riseup.net, dann schicken wir sie euch zu.

Aus der Broschüre zitiert:
“Wer wir sind und was wir wollen:
Ihr haltet unsere zweite Broschüre in den Händen. Wir haben die Antirepressionskampagne „You can‘t evict solidarity“ haben im Sommer 2016 als Reaktion auf die Räumungen solidarischer Hausbesetzungen in Thessaloniki gestartet. Der Fokus der Kampagne liegt auf der Unterstützung von Menschen, die nach z.B. Widerstandshandlungen in antirassistischen Kämpfen an den EU-Grenzen von staatlichen Repressionen betroffen sind. Wir sammeln Spenden um Anwalts- und Gerichtskosten für Betroffene zu bezahlen, begleiten Gerichtsprozesse vor Ort oder von Deutschland aus solidarisch, schaffen Öffentlichkeit zur aktuellen Situation an den EU-Grenzen gehalten und bauen eine transnationale Vernetzung und Zusammenarbeit mit Betroffenen und lokalen Initiativen auf. In dieser Broschüre sollen kritische und selbstbestimmte Texte Platz finden von Menschen, die nicht länger ein Migrationsregime mittragen wollen, das kategorisiert, unterdrückt und ausbeutet, sondern die für eine grenzenlos solidarische Gesellschaft

kämpfen. Die Artikel erscheinen in Englisch und Deutsch. Wir freuen uns über Texte in allen Sprachen für die nächste Ausgabe. Ihr erreicht uns unter cantevictsolidarity@riseup.net oder auf unserem Blog cantevictsolidarity.noblogs.org. Viel Spaß mit der Broschüre. Our passion for freedom is stronger than their prisons!”

 

Für die nächste Ausgabe suchen wir noch Artikel, Beiträge, Interessierte. Mailt uns an cantevictsolidarity1riseup.net.

[Göttingen] 24.7.: Info-Veranstaltung und Release der CANDY-Broschüre

You can‘t evict Solidarity – Antirepressionsarbeit an den EU-Grenzen

Info-Veranstaltung zur Solidaritätsarbeit mit Fliehenden an den EU-Grenzen und Broschüren-Release der Kampagne

am Mittwoch, den 24. Juli 2019 um 19.00 Uhr
im Stadtlabor Göttingen, Schildweg 1, Göttingen

Die Fluchtrouten, z.B. über das ägäische Meer vom türkischen Festland auf die griechischen Inseln wie Lesbos, werden für Flüchtende seit dem EU-Türkei-Deal immer riskanter. Trotz allem nehmen immer noch viele Menschen den gefahrvollen Weg auf sich und sitzen z.B. in Lagern auf den griechischen Inseln, an den Grenzen entlang der Balkanroute oder in Gefängnissen fest.
Gleichzeitig werden Proteste gegen die Zustände und für offene Grenzen häufig gewaltvoll von Polizei und Militär niedergeschlagen, die Protestierenden abgeschoben oder inhaftiert. Trotz der staatlichen Repression kämpfen weiterhin viele Menschen gemeinsam entlang der EU-Grenzen, in den Camps und auf den Straßen gegen die unmenschlichen Bedingungen.
Die im Jahr 2016 gestartete Solidaritäts-Kampagne „You can‘t evict Solidarity” unterstützt Betroffene gegen staatliche Repression und kämpft für eine alternative Öffentlichkeit.

In dieser Informations-Veranstaltung wird nach einem kurzen Rückblick auf die Entwicklungen an den Grenzen seit 2015 die aktuelle Situation auf der Balkanroute, in Griechenland und an den EU-Grenzen skizziert sowie die willkürliche Kriminalisierung von protestierenden Menschen an Beispielen verdeutlicht und über die Arbeit der Kampagne „You can’t evict Solidarity” berichtet. Ein Kurzfilm zeigt zudem die Kriminalisierung von Fliehenden, die auf den griechischen Inseln als „Schmuggler“ inhaftiert und zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt werden.

Desweiteren wird im Rahmen der Veranstaltung die neue CANDY_Brochure (Ausgabe 2.2019) der Kampagne mit Texten zur Situation an den EU-Grenzen vorgestellt und ist gegen Spende erhältlich. Außerdem ist bei dem Vortrag Raum für Diskussionen und Updates zwischen Vortragenden und Zuhörenden.

Mehr Infos und aktuelle Beiträge unter cantevictsolidarity.noblogs.org.

In Kooperation mit bordermonitoring aegean und Labor für kritische Migrationsforschung ()https://www.uni-goettingen.de/de/***veranstaltungskalender***/605082.html. Übersetzung ins Englische möglich.

[InEUmanity] Frontex auf neuer Mission: Die neue Verordnung vereitelt Menschenrechte

Wir veröffentlichen hier einen Text, der von Genoss*innen der Kampagne InEUmanity verfasst wurde (auch enthalten in unserer neuen Broschüre):

Am 17. April 2019 verabschiedete das Europäische Parlament eine neue Verordnung[1], die die Europäische Grenzschutzagentur Frontex (European Border and Coast Guard Agency) in ihren Aufgaben, Befugnissen und organisatorischen Strukturen grundlegend umgestaltet. Die vermehrte Rückführung von Geflüchteten, als oberstes Ziel im ersten Artikel festgeschrieben, ist Europas einzige und brutale Antwort auf die noch nicht gelöste “Migrationsfrage”.

Ausgangssituation dabei ist, dass ab dem Frühjahr 2015 vermehrt Migrant*innen nach Europa kamen, um Schutz, bessere Lebensbedingungen oder Zukunftsperspektiven zu suchen. Die durch den Schengener Kodex offenen Grenzen der Balkanroute wurden jedoch im März 2016 praktisch geschlossen, um die Ankommenden davon abzuhalten in die oftmals angestrebten westeuropäischen Länder zu gelangen. Systematisch wird dort das Non-Refoulment Gebot[2], Schutzbedürftige an den eigenen Grenzen nicht zurück zu weisen, verletzt, um dem fremdenfeindlichen Rechtsruck in den Mitgliedsstaaten Rechnung zu tragen. Seitdem gibt es hier kein Vor, kein Bleiben und kein Zurück. Für die Geflüchteten eine hoffnungslose und tatsächlich ausweglose Situation.
Eine Lösung in Form einer europäischen Neuregelung des Common European Asylum System (CEAS) liegt seit langer Zeit brach, weil die Mitgliedsstaaten sich nicht einigen konnten. Also soll die neue Verordnung den „Stau“ ab sofort und in Zukunft auflösen.

Kernelement des darin festgeschriebenen neuen Aufgabenfeldes von Frontex ist das Unterstützen von Drittländern bei der Entscheidung über die Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten, sowie die Organisation von Rückführungen bei deren Ablehnung. Hinzu kommt die personelle und finanzielle Aufstockung der Grenzschutzagentur, da sie ein umfassenderes Aufgabenfeld erhält, um die Maßnahmen umsetzen zu können. Konkret bedeutet das einen Zuwachs an Personal bis 2027 auf 10.000 Mitarbeiter*innen und eine Erweiterung des États für den Zeitraum von 2021-2027 auf insgesamt 34,9 Milliarden Euro. Frontex setzt sich dabei aus Mitarbeiter*innen der Agentur (EU-Beamt*innen) und aus den Mitgliedsstaaten entsandten Teams zusammen.

Bisher wurde Frontex nur in Mitgliedsstaaten des Schengenraumes tätig, wenn eine rechtsstaatliche Entscheidung dieses Staates über die Einreise bzw. den Aufenthalt im Land vorlag. Nun kann Frontex auf eigene Initiative auch in Drittländern aktiv werden. Vorbereitung, durch Bereitstellen entsprechender Informationen, und Beratung für Rückführungsentscheidungen, sowie deren Ausführung obliegt Frontex. Die Rückführungsentscheidung wird somit rein formell vom Drittland vorgenommen, was allein einer Umgehung des europäischen Grundrechtsschutzes dient.

Dabei haben Frontex-Angestellte eine generelle Ausführungserlaubnis für alle Grenzkontrollen und Zurückweisung betreffenden Maßnahmen, die eigentlich den jeweiligen Staaten vorbehalten sind, was einen offensichtlichen Bruch des Schengen Kodex darstellt. Der Zugang zu einem Asylverfahren kann somit einfach vereitelt werden. Dies ist auch zu erwarten, da die Beamt*innen keine spezielle Ausbildung haben, um die Schutzbedürftigkeit von Menschen erkennen zu können und die gesamte Neustrukturierung auf die Verhinderung der Einreise von „illegalen Migranten“ gerichtet ist.

Weiterhin ist von der Einrichtung von “Frühwarnsystemen” die Rede. Auf Grundlage von Datensätzen von EUROSUR und “Risikoanalysen” soll angezeigt werden, wann sich größere Menschenmengen in Bewegung setzen, um illegal die Grenze zu überqueren. Die Teams haben dann den Auftrag dies zu verhindern. Die Rhetorik des Gesetzes lässt damit keinen Zweifel an der Menschenfeindlichkeit des ganzen Vorhabens.

Zur Durchführung dieser Operationen sollen so genannte kontrollierte Zentren errichtet werden. Der Gesetzestext besagt nicht, ob diese offen oder geschlossen sein werden und ob eine Errichtung auch in Drittländern möglich ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Zentren, in denen Asylverfahren innerhalb von 8 Wochen durchgeführt werden sollen, den griechischen und italienischen Hotspotcamps in Hinblick auf Überlastungen, miserablen Lebensbedingungen, systematischen Rechtsverletzungen und den Ausschluss von sozialer Teilhabe in nichts nachstehen.

Eine Haftungslücke führt zudem dazu, dass es für Betroffene keinen Rechtsschutz gibt. Die Beamt*innen unterstehen in Drittländern den Weisungen von diesen, welche nicht an die EU-Grundrechtecharta gebunden sind. Alle Staaten in Europa gehören zwar zur EMRK, diese enthält allerdings kein Recht auf Asyl, sodass vor dem EGMR hinsichtlich der Rückführung nicht geklagt werden kann. Eine Klage vor dem EuGH zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Handelns von Frontex ist für die Betroffenen unmöglich, da die Entscheidung formal von einem Nicht-EU-Staat getroffen wurde und die Rückführung auf dessen Weisung erfolgte.

Außerdem sieht die Verordnung den Einsatz von Gewalt (Pfefferspray, Schlagstöcke und als ultima ratio der Einsatz von Feuerwaffen) als legitimes Mittel zur Durchsetzung der Aufgaben vor. Überschreitet jedoch jemand die Grenzen der verhältnismäßigen Gewaltanwendung, ist auch ein Strafverfahren ausgeschlossen: Frontex-Beamt*innen genießen im Drittland Immunität, ebenfalls eine Anzeige im jeweiligen Entsendestaat ist ausgeschlossen, ein europäisches Strafverfahren gibt es nicht.

Auch außergerichtliche Einrichtungen versprechen keinen Schutz: Ein*e Grundrechtsbeauftragte*r und ein Beschwerdemechanismus zur Verhinderung und Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen sind weitgehend wirkungslos, da dies eine rein interne und damit nicht unabhängige Überprüfung von Vorfällen bedeutet.

Bei der Verabschiedung der Verordnung hatten die Abgeordneten vor allem die Balkanländer im Blick, um die innereuropäischen Grenzen zu öffnen. Es gibt aber keine regionale Einschränkung, sodass einer Anwendung in Libyen oder der Türkei in Zukunft rechtlich nichts im Wege stünde[3].

Für die Verordnung wird mit der absurden Annahme argumentiert, man würde durch das Tätigwerden von EU-Beamt*innen in anderen Ländern den eigenen Grundrechtsschutz exportieren. Ihr eigentliches Ziel besteht allerdings darin, Menschen aus Nicht-EU-Ländern abzuschieben bevor sie EU-Territorium betreten.

Stellvertretend dafür verlief die Debatte im Europäischen Parlament, in der kaum die Rede von den Menschenrechten der Geflüchteten war. Dagegen wurde immer wieder die Wichtigkeit der inneren Offenheit der EU betont. Geflüchtete werden somit in unwürdige Lebenssituationen (zurück)gebracht, damit die Unionsbürger*innen frei reisen können.

Die Verordnung ist somit ein neuer Ausdruck einer rassistischen und eurozentristischen Weltanschauung. Auch wenn im Gesetz immer wieder der Einklang mit EU-Recht, internationalem Recht und Menschenrechten beschrieben wird, ist die praktische Anwendung dagegen immanent menschenrechtsverletzend. Die Verabschiedung dieses Gesetzes macht die neue Qualität des Rechtsrucks in der EU sichtbar.

[1]http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0415_DE.pdf

[2]„Das Non-Refoulement Prinzip verbietet die Auslieferung, Ausweisung oder Rückschiebung einer Person in ein anderes Land, falls ernsthafte Gründe für die Annahme vorliegen, dass für die betreffende Person im Zielland ein ernsthaftes Risiko von Folter bzw. unmenschlicher Behandlung oder einer anderen sehr schweren Menschenrechtsverletzung besteht.“ https://www.humanrights.ch/de/service/menschenrechte/non-refoulement/ ; aufgerufen am 7.5.2019

[3]              Weitere kritische Punkte werden vom ECRE (https://www.ecre.org/an-eu-agreement-on-reform-of-frontex/;                 https://www.ecre.org/wp-content/uploads/2018/11/ECRE-Comments-EBCG-proposal.pdf und ProAsyl                 https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/PA_Zur-Frontex-Verordnung_Stellungnahme.pdf) in einer    detaillierten Kritik besprochen.

[Deutschland] Ellwangen und Donauwörth – zwei Symbole für solidarischen Protest

Selbstorganisierte Migrantenproteste, Polizeirazzien und zufällige Strafverfolgungsmaßnahmen in Refugee Camps in Deutschland

In deutschen Flüchtlingslagern – vor allem in den sehr großen Erstaufnahmezentren – finden häufig selbstorganisierte Proteste statt. Die Menschen demonstrieren für akzeptable Lebensbedingungen. Außerdem gibt es viele Proteste gegen das deutsche Asylsystem, das für viele Migrant_innen unerträgliche Situationen schafft und die Menschen in einem Zustand der strukturellen Paralyse gefangen hält, nicht in der Lage sich zu selbst zu organisieren.

Während des Asyl-Verfahrens sind sie gezwungen, in Lagern zu leben, nicht arbeiten zu dürfen,  nur mit sehr wenig Geld auszukommen – tatsächlich weniger als das, was der deutsche Staat als human definiert.

Eines der größten Probleme ist die ständige Gefahr der Abschiebung. Die Polizei bricht nächtlich in private Räume ein, schreit und wendet physische Gewalt an, um gesuchte Menschen für die Abschiebung aufzufinden. Inzwischen bestätigen viele Gerichtsurteile, dass  solche Polizei Aktionen gegen §§13 des deutschen Grundgesetzes verstoßen, das die Unverletzlichkeit des Wohnraums sicherstellt.

Die Migrant_innenn wenden sich oft gegen versuchte Abschiebungen und Polizeieinsätze mit Protest und Widerstand. Im Frühsommer 2017, hatten die Bewohner eines Lagers In Osnabrück mit 200 Personen in Selbstorganisation Abschiebungen verhindert. Sie machen jede Nacht Wachen. Sobald sie ein Polizeiauto näherte, trillerten sie eine Pfeife, die Alle im Lager aufweckte. Alle zusammen gingen sie nach draußen und blockierten den Eingang. Die Polizei war nicht in der Lage, die Person zu finden, die sie deportieren wollten. Mit dieser Taktik waren sie in der Lage, unzählige Abschiebungen zu verhindern. Die Polizisten konnten das Lager für mehr als 100 Tage nicht betreten.

Im Zuge der fortschreitenden Verschlechterung des deutschen Asylsystems werden Migrant_innen in den letzten Jahren immer mehr kriminalisiert. Protest, wie in Osnabrück wird oft von einem rechten Medienshitstorm und durch Repression durch den Staat begleitet. In einigen Fällen, auch wenn die Menschen nicht protestiert haben, erfinden Polizei und Medien einfach Lügenmärchen über Aktionen, Gewalt und Widerstand gegen die Polizei, um massive Polizei Überfälle  zu rechtfertigen.

Im März 2018 drang die Polizei zur Abschiebung einer Person in das Erstaufnahmezentrum in Donau-Wörth, Bayern ein. Der Mann war weder in seinem Zimmer noch im Lager. Niemand widersetzte sich der Polizei, einige Leute argumentierten, dass die Polizei kein Recht hatte, unbeteiligte Menschen mitten in der Nacht zu wecken, weil sie eine Person suchen. Ein Feueralarm brach aus.

Am nächsten Tag überfiel die Polizei das gesamte Lager mit 200 Polizisten mit physischer Gewalt, CS-Gas und Pfefferspray. Sie haben zufällig 32 Personen verhaftet, 30 von ihnen von ihnen wurden isoliert für 2 Monate inhaftiert und wegen ordnungswidrigem Verhalten, Körperverletzung, Übergriffe und Widerstand gegen die Polizei angeklagt. Einige Menschen wurden direkt aus dem Gefängnis nach Italien deportiert. 7 Personen gelang es, Beschwerden gegen ihre Strafbefehle einzureichen, 3 von ihnen wurden trotzdem abgeschoben.

Im November 2018 wurde das erste Gerichtsverfahren gegen 2 der Migranten eingeleitet.  Die Jury musste zugeben, dass es keine Beweise für Gewalt und Widerstand gegen die Polizei existiert. Trotz allem wurden die Anschuldigungen aufrechtgehalten. Die Angeklagten werden den Fall in die nächste Instanz bringen.

Ein weiterer Fall ereignete sich im April/ Mai 2018 bei einem Erstauf

[Griechenland] Der Tod der Träume – Eine Stimme aus dem Gefängnis

Veröffentlicht am 13. Mai 2019 von Deportation Monitoring Aegean https://dm-aegean.bordermonitoring.eu/2019/05/13/the-death-of-dreams-a-voice-from-prison/

Viele Menschen, die nach Europa kommen, um Freiheit und Sicherheit zu suchen, befinden sich im Gefängnis. Während die EU-Politik Menschen gewaltsam in überfüllten und mit Stacheldraht versehenen Lagern auf den griechischen Inseln gefangen hält, setzt die griechische Polizei harte Repressionsstrategien ein, um Konflikte und Proteste aufgrund der unerträglichen Lebensbedingungen in den Lagern zu unterdrücken.

Migranten auf den griechischen Inseln befinden sich in einer Situation der Inhaftierung – unabhängig davon, ob sie eine Straftat begangen haben oder nicht, sie müssen nicht nur die ständige Unsicherheit des Lagers ertragen, sondern auch unter der ständigen Gefahr leben, verhaftet und festgehalten zu werden.

Im Folgenden geben wir den Bericht von Aftab Mohammadi (Name geändert), der im Juli 2018 im Lager Moria verhaftet wurde. Es ist eine von vielen Geschichten über eine  grausame Inhaftierungspraxis.

Nachricht eines Gefangenen aus dem Knast in Chios: Vor neun Monaten war es eine Nacht wie andere Nächte. Es gab einen Kampf im Lager zwischen einigen wenigen Leuten, der mehr als zwei Stunden dauerte. Der Kampf begann zwischen zwei Leuten und nach einer Weile wurden andere im Lager involviert. Es begann alles mit den schlechten Bedingungen, die im Lager leben müssen. Einige haben mentale Probleme, weil sie unter diesen schrecklichen Bedingungen leben und keine mentale Unterstützung haben.

Die Polizei war anwesend und sie sahen, was passiert war. Ich fühlte mich in dieser Nacht schrecklich, besonders als ich sah, dass die Kinder ihre Mütter festhielten, sie hatten große Angst und weinten. Die Polizisten lachten über die Leute. Für sie war es wie ein Online-Film. Wir baten sie um Hilfe, aber sie lachten uns nur aus, machten Fotos und nahmen uns auf.

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[Mazedonien] „Unsichtbare Migration“ in Mazedonien

Ein Beitrag unseres Kollektivs:

Wie auch Serbien gehörte Mazedonien zu den Haupttransitländern entlang der Balkanroute. Tausende von Menschen haben diesen Staat auf ihrer Flucht Richtung EU passiert. Die Fluchtroute von Griechenland über Mazedonien, Serbien und weiter in den Norden existiert nicht erst seit 2015. Mit dem sogenannten langen Sommer der Migration und der dadurch erzwungenen kurzzeitigen Öffnung der Grenzen wurde sie jedoch besonders sichtbar. Während dieser Zeit sah man tausende Menschen zu Fuß die Bahnschienen und den Highway entlanglaufen. Da beide Strecken das gesamte Land von Süden nach Norden durchqueren und weitestgehend im Tal des Flusses Vardar verlaufen, sind sie im Vergleich zur ansonsten bergigen Geografie Mazedoniens relativ einfach zu passieren. Nachdem 2016 die Grenzen des sogenannten staatlich organisierten „Korridors“ über die Balkanroute geschlossen und stattdessen durch radikale Militarisierung quasi hermetisch abgeschlossen wurde, ist die Migration durch Mazedonien nahezu unsichtbar geworden. Staatliche Repressionen und Kriminalisierung gegenüber Refugees und denjenigen, die ihnen auf ihrer Flucht durch jegliche Art an Unterstützung geholfen haben, haben enorm zugenommen und Mazedonien als Transitland für viele zu einer großen und gefährlichen Herausforderung gemacht. Auch selbstorganisierte, unabhängige aktivistische Gruppen, die monatelang in Mazedonien entlang der Fluchtroute aktiv waren, haben sich mittlerweile aus Repressionsgründen zurückgezogen. Lediglich NGOs wie u. a. Legis können derzeit noch in den offiziellen Transitcamps Gevgeljia und Tabanovce arbeiten. Die Menschen, die Mazedonien auf ihrer Flucht passieren, wollen nicht dortbleiben, sondern schnellstmöglich weiterreisen. Seit 2015 haben nur sehr wenige Menschen in Mazedonien Asyl beantragt und noch weniger haben es bewilligt bekommen. Es gibt immer wieder rechtswidrige PushBacks nach Griechenland oder Inhaftierungen von Refugees. Trotz aller widriger Umstände schaffen es Menschen weiterhin, das Land ungesehen zu passieren. Dabei setzen sie ihr Leben aufs Spiel. Im März 2019 ist eine Person ums Leben gekommen, als eine Gruppe flüchtender Menschen von einem fahrenden Laster springen musste, um einer Polizeikontrolle zu entgehen. 14 weitere wurden verletzt. Tragödien dieser Art gab es vor allem vor der Öffnung des “legalen Korridors” durchs Land gehäuft. Auch abseits der Situation für Migrant*innen ist die sozialpolitische Lage in Mazedonien angespannt, repressiv und für viele Menschen von alltäglicher Prekarität geprägt. Neben Bosnien gehört Mazedonien zu den ärmsten Ländern Europas. Das Sozialsystem stellt keine Unterstützungsgelder bereit, sodass alle Menschen von Lohnarbeit abhängig sind. Dabei sind die Löhne so gering, dass Menschen extrem viele Monatsstunden arbeiten müssen, um ihr Leben finanzieren zu können. Als Konsequenz bedeutet das für linke Aktivist*innen, dass neben der Lohnarbeit nur wenig Zeit für politische Arbeit übrig bleibt. Auch die nötigen finanziellen Mittel, die für politische Arbeit gebraucht werden, fehlen: Z. B. für das Zahlen der monatlichen Miete für das Soziale Zentrum oder für den Druck von Flyern, Postern, die Fahrtkosten zu wichtigen Treffen oder das Organisieren von Veranstaltungen und Protesten. Die meisten Kosten werden über Crowdfunding-Kampagnen gedeckt oder von anderen solidarischen europäischen Gruppen unterstützt. Die linke Bewegung in Mazedonien besteht daher hauptsächlich aus Einzelpersonen, die es schaffen, sich nebst ihrer Arbeitsstelle noch politisch zu engagieren. Laut ihnen nimmt die Anzahl aktiver Menschen – jenseits von NGOs – jedoch eher ab. So hat eine der wenigen linksradikalen Gruppen in der mazedonischen Hauptstadt Skopje in den letzten Jahren mehrere Mitglieder verloren. So stehen natürlich die wenigen Aktivist*innen im besonderen Fokus der Polizei und der staatlichen Repressionen. Trotz allem schaffen sie es, Strukturen, wie das Social Center Dunja in Mazedoniens Hauptstadt Skopje, aufrecht zu erhalten. Aktuell gibt es eine Crowdfunding-Kampagne zur Unterstützung des Projekts: https://de.gofundme.com/social-center-dunja-a-call-for-support

[PAZ Hernals 6] Angeklagte PAZ Hernals 6 in Wien verurteilt

Am 14. September 2018 brannte es im Abschiebegefängnis (PAZ) am Hernalser Gürtel in Wien. Eine Zelle war als Widerstand gegen Inhaftierung und bevorstehende Abschiebungen angezündet worden.

Am 23. März 2019 gegen 18 Uhr wurde am Wiener Landesgericht der Prozess gegen die sechs Angeklagten wegen des Brandes im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel fortgesetzt und schließlich ein Urteil gefällt.

Nach über sechs Monaten in Untersuchungshaft endet für drei der Verurteilten der Strafprozess mit Haftstrafen auf Bewährung. Allerdings wird von Seiten der Justiz bereits die Überstellung ins Abschiebegefängnis PAZ vorbereitet.

Die drei weiteren Angeklagten wurden zu mehrmonatigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil blieb allerdings weit hinter den Forderungen des Staatsanwalts zurück: Die Verurteilten wurden weder für Brandstiftung, noch für vorsätzliche, sondern für fahrlässige Sachbeschädigung, Gemeingefährdung und Körperverletzung schuldig gesprochen.

[Bulgarien] Bulgaria is about to deport a political refugee to Turkey

The following text is written by Bordermonitoring Bulgaria:

Bulgaria is about to deport a political refugee to Turkey

On March 1^st 2019, the Bulgarian police has detained a Turkish citizen from the Kurdish minority Mr. Ilhan Karabag, who was living in Bulgaria for 3 years. He lived in Ovcha Kupel in a camp of the State Agency for Refugees (SAR). The reason given for his arrest is a request for deportation from the Turkish state on the account of participating in a political organization which is banned in Turkey. He is not persecuted for any other crimes aside from being a member of the said banned organization.

Since the moment he was arrested Mr. Karabag is detained at the main building of the National Investigative Service with the right to receive visitations only two times per month. Until now he has attended three sessions in the Sofia City Court (SCC). On the last two of them a representative of the Turkish diplomatic mission in Bulgaria was present in the court hall. The presence of this representative is seen as a brutal attempt to put pressure on the decision of the court. On April 9^th the court has decided to deport Mr. Karabag but the decision is appealed in front of a higher court – the Sofia Court of Appeal (SAC).

The date for the next session is still to be announced. The unfortunate decision of the court means that Mr. Karabag is facing a long-term prison sentence in Turkey for being politically active and without committing an actual crime. The Initiative for Migrant Solidarity issued a statement against the deportation of Mr. Karabag: „Taking the decision for the deportation of Mr. Karabag in Turkey, the Bulgarian state is easily sending a human life into the hands of the Turkish authoritarian jurisdiction and violates the international conventions for providing refuge to the politically persecuted people.“

<https://balkaninsight.com/2016/10/18/bulgaria-denies-controversial-deportation-of-gulen-supporters-to-turkey-10-18-2016/>

In the recent years there were other instances happening, that have ended quickly with the deportation of Turkish citizens from Bulgaria to Turkey.

<https://bulgaria.bordermonitoring.eu/2016/08/15/push-backs-bulgarian-turkish-cooperation-will-lead-to-more-violation-of-human-rights/>

Bordermonitoring Bulgaria (BMB) is sharing the concern of an unfair asylum procedure, which is furthermore based on the statistics of applications and granting of protection status at first instance in the last year:

<https://www.asylumineurope.org/reports/country/bulgaria/statistics>

Not a single person from Turkey who asked for asylum in the year of 2018, was accepted by the SAR.

On May 29th 2019 the Sofia Administrative Court will decide to accept or reject Mr. Karabag’s appeal for political asylum in Bulgaria. In the previous court session there was at least one presence of a Turkish diplomat. On May 28th 2019 the SAC will decide on his deportation. His eventual following deportation would result in his immediate incarceration, as Mr. Karabag has been sentenced in Turkey to 6 years and 3 months in jail.